Aus für das TMG – jetzt gilt das DDG

Aus dem TMG (Telemediengesetz) ist das DDG (Digitale Dienste Gesetz) geworden. Das TTDSG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz) wird gleichzeitig zum TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Dies ist nur eine redaktionelle Änderung, aber die jeweils korrekte Bezeichnung sollte in der Datenschutzerklärung einer Webseite aufgenommen werden.Ebenso sollten Angaben…

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