Den hier zitierten und verlinkten Beitrag halte ich für lesenswert, da er eine wichtige Rechtslage erklärt:
Instagram: Normalerweise darf man Werke, welche dauerhaft an öffentlichen Plätzen stehen, fotografieren, da diese unter die sogenannte Panoramafreiheit fallen. Diese Bilder darf man dann auch in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Anders ist es hingegen bei lediglich vorübergehenden Installationen. Damit musste sich nun eine Hobbyfotografin auf Instagram auseinandersetzen. Wie ist die Rechtslage bei Kunstwerken in der Öffentlichkeit?
Der Artikel ist auf der Webseite heise.de veröffentlicht.